| Allgemeine Geschäftsbedingungen | |
| 1. Präambel | |
| Für sämtliche Vertragsabschlüsse mit uns gelten die nachfolgenden Bestimmungen soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird. Ihren entgegenstehenden Bedingungen wird hiermit im voraus widersprochen. |
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| 2. Schriftform | |
| Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden und Abänderungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform. |
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| 3. Schutzrechte | |
| Wir bleiben Eigentümer der Ihnen übersandten Zeichnungen, Spezifikationen Muster usw. Wir räumen Ihnen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist Sie dürfen die Ihnen überlassenen Unterlagen weder Dritten zugänglich machen noch in anderer Weise verwerten. Formen und sonstige Werkzeuge bleiben unser Eigentum auch dann, wenn die dafür entstehenden Kosten einen Bestandteil des Verkaufspreises bilden oder in sonstiger Weise von Ihnen vergütet werden. Falls wir nach Ihren Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. zu liefern haben, übernehmen Sie das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Sie übernehmen ferner die Haftung dafür, daß wir keine Schutzrechte Dritter verletzen. Sofern uns von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht die Herstellung und Lieferung von Gegenständen untersagt wird, die wir nach Ihren Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. angefertigt haben, sind wir - ohne zur Prüfung des Rechtsverhältnisses verpflichtet zu sein - unter Ausschluß aller Ihrer Schadensersatzansprüche berechtigt die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Soweit uns weitergehende Schadensersatzansprüche zustehen sollten, behalten wir uns diese vor. |
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| 4. Liefertermine | |
| Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Im Falle unseres Lieferverzugs steht Ihnen unter Ausschluß weiterer Ansprüche ein Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn Sie uns eine angemessene Nachfrist gesetzt haben, verbunden mit der ausdrücklichen Erklärung, daß Sie die Annahme unserer Leistung nach Ab auf dieser Frist ablehnen und wir die Leistung nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist bewirken. Das Rücktrittsrecht ist beschränkt auf den nicht erfüllten Teil des Vertrages, es sei denn, der erbrachte Leistungsteil ist objektiv unverwertbar. Hinsichtlich evtl. Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen in Ziffer 8. Wir sind berechtigt, die Lieferung bis zur Bewirkung der vereinbarten Gegenleistung oder der Leistung entsprechender Sicherheiten zu verweigern, falls sich Ihre Vermögenslage nach Vertragsabschluß verschlechtert oder dieser Umstand schon bei Vertragsabschluß bestanden hat uns jedoch erst anschließend bekannt wird. |
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| 5. Gefahrenübergang | |
| Ab Verladung auf das Transportmittel reisen alle Waren - unabhängig von einer vereinbarten Frachtkostenregelung - auf Ihre Gefahr. |
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| 6. Höhere Gewalt | |
| Höhere Gewalt und sonstige nicht voraussehbare Umstände, welche die Herstellung oder die Lieferung verhindern oder erschweren, z. B. Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten, Verkehrsstörungen, befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. |
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| 7. Gewährleistung | |
| Mängel, die bei einer sorgfältigen Untersuchung der Ware erkannt werden können, müssen Sie uns binnen zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andere Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens 6 Monate nach Empfang der Ware, angezeigt werden. Bei rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung unserer Ware haben Sie das Recht den Kaufpreis angemessen zu mindern oder Wandlung zu verlangen, sofern wir uns nicht bereit erklären, innerhalb angemessener Frist den Mangel zu beseitigen oder die Ware zurückzunehmen und Ersatz zu liefern. |
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| 8. Schadensersatz | |
| Wir haften für Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung für Verzug, für Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung und aus Verschulden bei Vertragsabschluß ist sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht beim Fehlen von ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, Sie gegen Schäden abzusichern, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Die Haftungsbeschränkung findet ferner dann keine Anwendung, wenn wir nach den Grundsätzen der Produkthaftung zwingend in Anspruch genommen werden können. |
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| 9. Eigentumsvorbehalt | |
| Bis zur Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Sie sind berechtigt, die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verarbeiten und zu veräußern. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für uns, ohne daß uns hierdurch Verpflichtungen entstehen. Veräußern Sie die Ware oder die aus der Ware hergestellten Sachen, so gehen die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen sicherheitshalber auf uns über. Sie treten diese Forderungen an uns ab und werden uns jederzeit auf Verlangen Auskunft über die abgetretenen Forderungen erteilen. Sie sind berechtigt, die auf uns übergegangenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsbefugnis berechtigt Sie nicht, in anderer Weise über die Forderung zu verfügen, z. B. durch Abtretung oder Verpfändung. Erfüllen Sie uns gegenüber Ihre Verpflichtungen unpünktlich so können wir die Einziehungsbefugnis widerrufen und von Ihnen verlangen, daß Sie die Abtretung dem Schuldner bekanntgeben. Übersteigt der Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20 %, sind wir insoweit auf Ihr Verlangen zur Freigabe der Sicherungen verpflichtet. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die Gegenstände, auf die sich der Eigentumsvorbehalt nach Verarbeitung oder Veräußerung der gelieferten Waren erstreckt, gepfändet oder wird über Ihr Vermögen das Konkurs oder Vergleichsverfahren eröffnet, so sind wir unverzüglich davon zu unterrichten. |
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| 10. Schlußbestimmungen | |
| Skonto darf von Ihnen ausnahmsweise nur dann einbehalten werden, wenn wir einen Zahlungsnachlaß ausdrücklich vereinbart haben. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes gegen unsere Kaufpreisforderungen sowie die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen bedürfen unserer Zustimmung. Ansprüche gegen uns bedürfen zu ihrer Abtretung ebenfalls unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Für unsere gegenseitigen Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Einheitliches UN-Kaufrecht). Die Vertragspartner werden sich bemühen Meinungsverschiedenheiten im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln. Sollte wider Erwarten einmal keine Einigung erzielt werden können, sollen die für unseren Unternehmenssitz Hornbek zuständigen Gerichte entscheiden. Daneben sind wir jedoch auch berechtigt unsere Ansprüche an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen. Sollten Einzelbestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. |
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